Impressum

Die Stadtschulpflegschaft Soest (SSP Soest) ist ein nicht eingetragener, gemeinnütziger Verein und postalisch unter der Adresse des 1. Vorsitzenden zu erreichen: Lars Jungkurth, Am Mühlenweg 23, 59494 Soest; weitere Kontaktmöglichkeiten sind

Tel.: 0151/14328548, E-Mail: jungkurth@stadtschulpflegschaft-soest.de

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem/der Vorsitzenden: Lars Jungkurth
  2. dem ersten Stellvertreter: NN (vormals Thomas Franke, in 2022 ausgeschieden)
  3. der zweiten Stellvertreterin: Nadja Grüneböhmer
  4. vier Beisitzern: NN ( vormals Anja Enbank, Dr. Ulrike Eckey, Sandra Schuhmacher, Kay Ursis)

Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist der/die erste Vorsitzende.

Datenschutz

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter: 

Stadtschulpflegschaft Soest, Am Mühlenweg 23 59494 Soest
gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, also den 1. Vorsitzenden Lars Jungkurth sowie den/die 1. und 2. Stellvertreter/-in Thomas Franke und Nadja Grüneböhmer.
E-Mail: vorstand@stadtschulpflegschaft-soest.de

2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation der Informationsveranstaltungen). 
Ferner werden personenbezogene Daten für die individuelle Beratung von Eltern oder/und Schülerinnen und Schülern mit den beteiligten Schulen ausgetauscht.

Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und den übergeordneten Fachverbänden.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über Informationsveranstaltungen des Vereins veröffentlicht.

4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an die jeweilige Bank weitergeleitet.

5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Schule. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation der Vereinsaktivitäten zugrunde.

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtschulpflegschaft Soest, Strasse, 59494 Soest oder vorstand@stadtschulpflegschaft-soest.de

7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

Datenschutzordnung

Präambel
üDie Stadtschulpflegschaft Soest verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation von Informationen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.  

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet zweckgebunden (§2 der Satzung) personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Informationsveranstaltungen und weiteren Personen gemäß Satzung sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen sind die DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Bei der Erhebung der Daten ist im Rahmen der Datenminimierung darauf zu achten, dass personenbezogene Daten den Vereinszwecken angemessen und unter Heranziehung der verfolgten Zwecke auf das notwendige Maß beschränkt sein müssen.  
2. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Deren Verarbeitung wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dargestellt. 
3. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Schul- und ggf. Klassenzugehörigkeit, ggf. Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
4. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den übergeordneten Landesverbänden laut Satzung werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen oder Informationsverteilern der Verbände haben und daran teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Informationen über Vereinsaktivitäten) werden personenbezogene Daten auf der vereinseigenen Webseite und ggf. auf weiteren Seiten von Landesverbänden oder den jeweiligen Schulen veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.  
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an Informationsveranstaltungen und die Mitgliedsschule . 
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.  
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, und bei Bedarf weiterer Personen laut Satzung mit Vorname, Nachname, Funktion und E-Mail-Adresse veröffentlicht. 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. 
Der Vorstand nach §26 BGB stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach  Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. 
Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insoweit zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.  
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen, Anschrift und E-Mail-Adresse als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail 

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein. 
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen mit verdeckter Empfängerliste („bcc“) zu versenden. 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z. B. Mitglieder des Vorstands, Berater), sind zum vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Falls im Verein über zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personen-bezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält einen zentrale Onlineauftritte. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand bzw. auf seine Weisung durch den Administrator vorgenommen werden.
2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

§ 11 Inkrafttreten 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am ??.01.2021 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Stand: Januar 2021