Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II – 350 € für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung mit Schulkindern

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Laut https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html können seit Februar 2021 im Jobcenter Anträge gestellt werden, die Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung (in Ausnahmefällen auch weitere Personen) die Finanzierung von digitalen Endgeräten für schulpflichtige Kinder…

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