Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II – 350 € für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung mit Schulkindern
Laut https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html können seit Februar 2021 im Jobcenter Anträge gestellt werden, die Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung (in Ausnahmefällen auch weitere Personen) die Finanzierung von digitalen Endgeräten für schulpflichtige Kinder…