Laut https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html können seit Februar 2021 im Jobcenter Anträge gestellt werden, die Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung (in Ausnahmefällen auch weitere Personen) die Finanzierung von digitalen Endgeräten für schulpflichtige Kinder ermöglicht. Die Übernahme ist rückwirkend zum 01.01.2021 möglich.
Das ist zwar nicht das, was sich die Stadtschulpflegschaft hinsichtlich elternfinanzierter Tablets vorstellt, aber es ist ein Anfang!
Bitte informieren Sie in den Schulpflegschaften hierüber!