Anregungen rund um die Digitalisierung in Soest

Ein Austausch mit Vertretern von Bündnis 90/Die Grünen in Soest hinsichtlich möglicher Veränderungen bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit iPads in Soest:

1. Änderung des MEP in Soest zu einem rechtskonformen Dokument; laut Informationen der Landesregierung sowie mehrerer Bezirksregierungen ist es den Schulen nicht gestattet, Eltern zur Anschaffung von digitalen Endgeräten zu verpflichten; demzufolge kann es dem Schulträger nicht gestattet sein, in den Schulen eine 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten anzustreben, die maßgeblich auf Elternfinanzierung beruht (s. u. a. https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/4330640-Ministerium-stellt-klar-Zwang-zum-Kauf-von-iPads-ist-unzulaessig)
Auch wenn der MEP vom Oktober 2018 auf S. 20/21 ein „freiwilliges BYOD mit Schulergänzung“ auslobt, ist es allein aufgrund der Schulpraxis ein de facto „obligatorisches BYOD“; außerdem  ergibt sich im MEP ein Widerspruch zum „wenig leistbaren“ Szenario einer „vollständigen Ausstattung“ von SuS; wenn das BYOD auf der einen Seite freiwillig sein soll, dann muss es auch im worst-case leistbar sein, alle oder zumindest viele SuS auszustatten; das ist nicht so, also ist es kein „freiwilliges BYOD“; außerdem: zumindest der Punkt 6 (private Geräte einbinden) der hier enthaltenen Liste ist auch Bestandteil des sog. „freiwilligen BYOD mit Schulergänzung“; hierzu (private Geräte) habe ich (T. Franke) Herrn Nübel am vergangenen Donnerstag (20. Mai 21) eine Anfrage geschickt, die noch nicht beantwortet wurde; Ergänzung: Eine kurze Antwort erfolgte aus der Verwaltung; die Möglichkeit für wenige Eltern werde geprüft; und das, obwohl der MEP genau dieses Szenario für nicht nur wenige Eltern vorsieht… Nicht gut!!!

2. Schulübergreifend vergleichbare Angebote für die Eltern der Kinder in Tabletklassen schaffen; Praxis bislang: Jede Schule sucht einen eigenen Partner für die Abwicklung der Beschaffung. Dabei werden unterschiedliche Ausstattungen als Standard an den einzelnen Schulen vorgegeben mit unterschiedlichen finanziellen Aufwänden. Eltern können die Angebote hinsichtlich der Geräte/Dienstleistungen nicht bewerten, so dass das Kostenargument ausschlaggebend sein kann. Dadurch vergleicht man allerdings u. U. „Äpfel mit Birnen“. Falls keine vergleichbare Ausstattung als Standard vorgegeben wird, so muss bei der Einhaltung von Angeboten zumindest eine Art Referenzangebot bereit gestellt werden, vergleichbar zum Preis pro kg bei Lebensmitteln. Das kann z. B. über das Angebot der (ggf. auch gar nicht konkret an der Schule angebotenen) Mindestausstattung iPad+Pencil umgesetzt werden.

3. Forderung nach klare Aussagen bereits zum Schuleingang hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen für digitale Hilfsmittel formulieren und zwar schon bei der Information vor der Anmeldephase einheitlich an allen Schulen ergänzt um Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten durch Schule, Stadt oder auch Jobcenter; einheitliches Verfahren an den Schulen; Dabei: klare Formulierung der Tatsache, dass keine rechtlichen Bestimmungen existieren, die Eltern zur Anschaffung digitaler Endgeräte verpflichten; Unterricht ist auch vollkommen ohne diese Elterninvestition möglich; eine Leihgestellung ist für alle Einkommenssituationen möglich

4. Einrichtung mindestens einer Nicht-Tablet -Klasse an allen Schulen mit Digitalisierungszweigen

5. Einrichtung einer zentralen Finanzierungs-/Leasing-Stelle bei der Stadt anstelle von vielen Finanzierung-Angeboten in den einzelnen Schulen zur Inanspruchnahme der schulischen Beschaffung

6. Angebote, privat angeschaffte Geräte mit erfüllten Mindestanforderungen in das Stadt-/Schulnetz zu integrieren (Stichwort: DEP-Nummer); aufgrund des Aufwands u. U. auch gegen Aufwandsentschädigung

7. Transparenz hinsichtlich der Haftung bei den schulischen Leihgeräten

8. Neutrales Äußeres bei den schulischen Leihgeräten – ohne „entlarvende“ Logos oder Bildschirmhintergründe

9. Klare Kommunikation des Schulträgers hinsichtlich der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Geräten: Elternfinanzierung/BYOD ist der mit großem Abstand am weitesten verbreitete Modus – ganz anders, als das Marketing Video der Verwaltung (6 Mio. für Digitalisierung an Soester Schulen) erwarten lässt

10. Untersuchung der Praxis der „Legitimation“ der Elternfinanzierung z. B. durch die Schulkonferenzen

und damit allen (außer 1.) voran

11. Öffentliche Kritik an den Versäumnissen der Landesregierung, digitale Hilfsmittel endlich als Lern-/Lehrmittel anzuerkennen, auch im MEP. Herr Dr. Ruthemeyer hatte mir (T. Franke) in einer Antwort auf ein „Tablet-Anliegen“ am 1. Dez. 2020 zugesichert, den Städte und Gemeindebund zu diesem Thema (Anerkennung Tablet als Lehr-/Lernmittel) anzurufen: „Hierfür werde ich mich über unseren Interessenverband, den Städte- und Gemeindebund NRW, einsetzen und hoffe, dadurch mit dazu beitragen zu können, die Familien von entsprechenden Kosten zu entlasten.“ Bislang erhielt ich keine Rückmeldung dazu.

12. Durch die Übergabe der iPads an die TUI zur Einbindung in das MDM (Administration etc.) werden die elternfinanzierten Geräte quasi enteignet, da der ursprüngliche Besitzer (Eltern/Kinder) keinen Zugriff auf Administrationsebene mehr hat. Sie sind anschließend lediglich Benutzer eines Leih-Gerätes. Ich bin mir nicht sicher, ob die Eltern sich darüber im Klaren sind. Denn diesen Zustand muss man ja nach der schulischen Nutzungszeit (nach dem Abitur etc.) auch wieder rückgängig machen. Geht das so einfach? Außerdem wäre mir als Elternteil nicht klar, welche rechtliche Verbindung ich durch diese Übernahme der Administration durch die TUI/den Schulträger mit diesem eingehe. Ich habe bspws. ein Gerät gekauft, übergebe das vertrauensvoll für tiefgreifende Anpassungen an die TUI und erhalte es hoffentlich funktionstüchtig aber eben nur als Anwender zurück. Was aber, wenn das nicht so reibungslos läuft? Welche Vertragsregelung greift in diesem Falle?